Stromkostenerstattung
Die Stromkostenerstattung ist ein steuer- und sozialversicherungsfreier Auslagenersatz für das Laden von betrieblichen Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugen am privaten Stromanschluss der Mitarbeitenden. Wichtig: Erstattet werden nur Stromkosten für Dienstwagen, nicht für private Fahrzeuge.Die Erstattung basiert immer auf dem tatsächlich geladenen Strom (kWh) des Dienstwagens. Seit 2026 gilt: Der Stromverbrauch muss exakt gemessen und eindeutig dem Dienstwagen zuordenbar […]