Mehr Netto für Mitarbeitende mit dem Brutto-Tausch

Steuerfreie Mitarbeiter-Benefits und sofort ein höheres Nettogehalt ganz ohne zusätzliche Kosten aus Arbeitgebersicht – mit der Gehaltsumwandlung möglich.

Das Prinzip

Mitarbeitende tauschen ganz einfach Benefits mit dem Bruttogehalt. Bei diesem Brutto-Tausch handelt es sich um eine sogenannte Gehaltsumwandlung. Durch diesen Tausch wird das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt reduziert. Gleichzeitig wird das Bruttogehalt im gleichen Verhältnis mit steuerfreien Benefits wieder aufgefüllt. Im Ergebnis steigt somit das Nettogehalt für Mitarbeitende.

Bruttotausch-Rechnungen
Bruttotausch_Arbeitgeber-Ergebnis

Das Ergebnis

Durch den Brutto-Tausch bzw. durch die Reduzierung des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts sinken auch die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, Umlagen etc.). Die hieraus resultierende Ersparnis refinanziert die Software Salfy. So entsteht ein höheres Netto für Mitarbeitende ohne zusätzliche Kosten.

Diese Benefits können getauscht werden

Jeden Monat dürfen Mitarbeitende individuell bis zu drei Benefits mit ihrem Bruttogehalt tauschen.
Die Höhe der Benefits ergibt sich aus den  Kosten, die Mitarbeitenden monatlich entstehen.

Lunch Benefit Icon

LUNCH

max. 144,54 Euro mtl.(steuerfrei & pauschal besteuert). Für das Mittagessen in Gaststätten oder Lebensmitteleinkauf im Supermarkt

LUNCH

Wünschen Sie Ihren Mitarbeitern guten Appetit, täglich begünstigt mit bis zu 6,57 Euro, bspw. für den Lunch in Restaurants oder auch für den Erwerb von Lebensmitteln. Steuer- und sozial-versicherungsfrei sind täglich 3,10 Euro, pauschal mit 25% zu versteuern sind 3,47 Euro pro täglichen Zuschuss.
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BUST Benefit Icon

B.U.S.T.

max. 375,- Euro mtl. (steuerfrei). Der Zuschuss für Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs

B.U.S.T.

Steuer- und sozialversicherungsfrei sind Arbeitgeberzuschüsse zu Monats- oder Jahreskarten für Bus, U-Bahn, S-Bahn oder auch Tram (öffentlicher Personennahverkehr). Das gilt ebenfalls auch für die volle Kostenerstattung. So wird der Weg zur Arbeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich angenehmer und die Umwelt zudem geschont.
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Call Benefit

CALL

max. 20,- Euro mtl. (steuerfrei). Bei laufenden Telefonkosten zu geschäftlichen Anlässen

CALL

Ihre Mitarbeiter telefonieren aus geschäftlichen Anlässen mit dem privaten Telefon? Einen Teil dieser Kosten können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei und sozial-versicherungsfrei erstatten, nämlich 20% der Telefonkostenrechnung, maximal 20,00 Euro pro Monat.
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Die häufigsten Fragen zum Brutto-Tausch

Ein „Brutto-Tausch“, bei dem laufendes Arbeitsentgelt zugunsten steuerfreier Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras reduziert wird, ist steuerrechtlich zulässig. Der Gesetzgeber spricht hierbei von der sogenannten Gehaltsumwandlung und unterscheidet explizit Benefits und Gehaltsextras die „wandelbar“ sind von solchen, die ausschließlich zusätzlich zum Gehalt gewährt werden dürfen. Diese sogenannte Gehaltsumwandlung beschreibt die Reduzierung des Entgelts zugunsten von Benefits und Gehaltsextras.

Wesentliche Voraussetzung für einen Brutto-Tausch ist eine arbeitsvertragliche Dokumentation, mit welcher der Tausch protokolliert wird. Darüber hinaus ist der gesetzliche Mindestlohn zu berücksichtigen. Das Gehalt der Mitarbeitenden darf nach einem Brutto-Tausch nicht unter den Mindestlohn fallen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass die Höhe der einzelnen Benefits nicht die tatsächlich entstandenen Kosten übersteigt, beispielsweise für öffentliche Verkehrsmittel. Alle diese Voraussetzungen gewährleistet Salfy.

Es gibt mehrere Mitarbeiter-Benefits und Gehaltsextras, die bei einem Brutto-Tausch eingesetzt werden dürfen. Dazu zählen folgende Benefits:

  • Essenszuschuss – Mitarbeitende dürfen für Mahlzeiten, Verpflegung und Lebensmittel einen Essenszuschuss in Höhe von 6,57 Euro pro Arbeitstag erhalten. Für einen ganzen Monat mit beispielsweise 20 Arbeitstagen beträgt der Essenszuschuss somit 131,40 Euro. Wird der Essenszuschuss beispielsweise für einen ganzen Monat getauscht, haben Mitarbeitende abhängig von persönlichen Lohnabzugsmerkmalen zwischen 50,00 Euro und 60,00 Euro mehr Nettogehalt im Monat. Gleichzeitig sinken die Arbeitgeberkosten um monatlich 10,00 Euro bis 20,00 Euro.

  • Zuschuss für öffentliche Verkehrsmittel – Mitarbeitende, die eine Monatskarte oder ein Jahresabonnement für öffentliche Verkehrsmittel haben, können die entstandenen Kosten in gleicher Höhe mit ihrem Bruttogehalt tauschen. Bei einem Tausch monatlicher Kosten für öffentliche Verkehrsmittel von beispielsweise 75,00 Euro entsteht ein Vorteil in Höhe von monatlich 30,00 Euro bis 40,00 Euro. Und auch die Arbeitgeberkosten sinken, in diesem Beispiel um ca. 5,00 Euro pro Monat.

  • Telefonkostenzuschuss – Nutzen Mitarbeitende ihr privates Telefon (Festnetz/Smartphone) für beruflich veranlasste Gespräche, dürfen die entstandenen Kosten mit dem laufenden Bruttogehalt getauscht werden. Um keinen Einzelnachweis über beruflich geführte Telefonate führen zu müssen, darf hierfür eine Pauschale als Telefonkostenzuschuss angesetzt werden. Wendet man die Pauschale für den Telefonkostenzuschuss an sind monatlich 20% der Telefonrechnung (bspw. Flatrate) bis zu 20,00 Euro im Monat ansetzbar. Ein Bruttotausch in dieser Höhe verschafft Mitarbeitenden immerhin rund 10,00 Euro mehr Nettogehalt im Monat. Gleichzeitig werden die Arbeitgeberkosten um monatlich rund 5,00 Euro reduziert.

Salfy übernimmt automatisiert und intelligent alle Aufgaben, die für einen Brutto-Tausch üblicherweise manuell zu administrieren wären. Gleichzeitig gewährleistet Salfy die Einhaltung aller rechtlicher Vorgaben. Nach Einrichtung erfolgt ein automatisches Onboarding aller Mitarbeitenden inklusive umfassender Informationen zum Brutto-Tausch. Salfy erstellt eine individuelle, arbeitsvertragliche Dokumentationen der Gehaltsumwandlung, prüft die Einhaltung des Mindestlohns und ermittelt die individuellen Beträge, die Mitarbeitende mit ihrem Bruttogehalt tauschen dürfen. Hierfür fotografieren Mitarbeitende per Salfy-App lediglich ihre Belege als Nachweis über entstandene Kosten, beispielsweise die Quittung eines Restaurantbesuchs oder den Vertrag mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben. Die hieraus ermittelten, individuellen Beträge werden über Schnittstellen direkt in die Lohnabrechnung übermittelt. Der Brutto-Tausch und die Lohnabrechnung  ist für alle Mitarbeitenden auf Knopfdruck automatisch fertiggestellt.

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100% steuerkonform, direkt über die Lohnabrechnung, ganz automatisch.

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