Digitale Essensmarken – Wissenswertes zum modernen Essenszuschuss (2025)

Ein großer Teil der Arbeitgebenden bietet seinen Beschäftigten heutzutage attraktive Extraleistungen zum monatlichen Gehalt. Als einer der beliebtesten Mitarbeiter Benefits spielt der Essenszuschuss eine zentrale Rolle. Eingebürgert hat sich seit je her die Essensmarke in Form eines Papier-Vouchers oder eine Chipkartes. Mit der Essensmarke können Berufstätige beispielsweise in einer Kantine oder bei ausgewählten Akzeptanzstellen, bspw. im Restaurant oder im Supermarkt, bezahlen. Klingt die Essensmarke auf den ersten Blick einfach, so stellt sich schnell heraus, dass die Handhabung für Personalverantwortliche, Lohnsachbearbeiter und nicht zuletzt für Mitarbeitende doch recht umständlich und aufwändig ist. Letztendlich ist die Essensmarke umständlich und aufwändig, weil schlichtweg alles manuell administriert werden muss. Von der Bestellung der Essensmarke, der Verwendung als Zahlungsmittel, bis hin zum Verarbeiten in der Lohnabrechnung.
Glücklicherweise hat der Gesetzgeber im Jahr 2016 den Weg für eine moderne und einfache Essensmarke geebnet und damit quasi die „digitale Essensmarke“ erfunden (zumindest rechtlich). Das Bundesministerium für Finanzen bestätigte in einem amtlichen Schreiben: Der amtliche Sachbezugswert sowie der steuerfreie Zuschuss für die vergünstigte oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten und Mahlzeitenbestandteilen gilt auch für „papierlose“ Essensmarken in Form einer Erstattung entstandener Kosten, sofern hierfür eine entsprechende Software eingesetzt wird. Die sogenannte digitale Essensmarke stellt mittlerweile den zeitgemäßen Standard in deutschen Betrieben und Büros dar.