Nicht erst seit „Friday’s for Future“ wird Mobilität intensiv und kontrovers diskutiert. Wie gut, dass es das JobTicket gibt. Galt bisher seit 2019 Steuerfreiheit für Zuschüsse des Arbeitgebers zu Kosten der Mitarbeiter, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen, hat der Bundestag nunmehr weitere Subventionen beschlossen. Wir verraten Ihnen, was genau sich ändert.
Der Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln – was gilt?
Die gute Nachricht vorweg: Auch in 2025 bleiben JobTickets sowie Zuschüsse und Erstattungen des Arbeitgebers zu Kosten, die Mitarbeitenden für Monats- und Jahreskarten der öffentlichen Verkehrsbetriebe entstehen, weiterhin steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass das JobTicket bzw. der Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zum geschuldeten Gehalt gewährt wird. Eine Gehaltsumwandlung, bei der Bruttogehalt gegen einen Zuschuss oder eine Kostenerstattung „getauscht“ wird, ist hingegen steuerschädlich.
Einen kleinen Nachteil gibt es dennoch: Mit der Gewährung eines steuerfreien JobTickets oder einer Kostenerstattung werden diese Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet und können somit nicht mehr in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Alternative 2025: Pauschalsteuer statt Steuerfreiheit
Der Bundestag hat für das nächste Jahr zusätzliche Anreize geschaffen. Demnach können JobTickets und Arbeitgeberzuschüsse alternativ zur Steuerfreiheit mit 25 % pauschal durch den Arbeitgeber versteuert werden. In diesem Fall erfolgt keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sowohl das JobTicket als auch den Arbeitgeberzuschuss steuerunschädlich im Rahmen einer Gehaltsumwandlung anzubieten.
Arbeitgeber erhalten damit mehr Flexibilität und können ihren Mitarbeitenden zusätzlich den Weg zur Arbeit mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer bezuschussen.
Mit Salfy B.U.S.T. wird das JobTicket ganz easy
Mit unserem Benefit B.U.S.T. wird das JobTicket für Sie als Arbeitgeber zum Kinderspiel. Sie müssen lediglich ein gewünschtes Maximalbudget für den Kostenzuschuss zu öffentlichen Verkehrsmitteln definieren.
Ihre Mitarbeitenden erhalten einen persönlichen Zugang zu Salfy. Den erforderlichen Kostennachweis (z. B. Beleg der Monatskarte) fotografieren sie einfach per App – fertig! Salfy übernimmt die arbeitsrechtliche Dokumentation, prüft die Nachweise auf Erstattungsfähigkeit und archiviert diese GoBD-konform. Damit werden alle lohnsteuerrechtlichen Vorgaben zu 100 % eingehalten.
Mit der nächsten Gehaltsabrechnung erhalten Ihre Mitarbeitenden automatisch den Zuschuss in Höhe der nachgewiesenen Kosten – begrenzt auf das von Ihnen definierte Budget.