FITNESS
Die flexible Alternative zum Firmen-Fitness, der Fitnesszuschuss für mehr Bewegung und Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden .
Monatlich bis zu 50,00 Euro pro Mitarbeitenden
Steuerfrei und sozialversicherungsfrei
Ca. 55,00 Euro Arbeitgeber-Ersparnis gegenüber klassischem Bruttogehalt.
Die flexible Alternative zum Firmen-Fitness, der Fitnesszuschuss für mehr Bewegung und Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden .
Der Fitnesszuschuss ermöglicht die Erstattung von Kosten – beispielsweise für Mitgliedschaften im Sport-Studio oder Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen – zusätzlich zum Gehalt. Grundlage hierfür stellt die Freigrenze des steuerfreien Sachbezugs mit monatlich bis zu 50,00 Euro.
Für den Fitnesszuschuss sind die § 8 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 11 des Einkommenssteuergesetzes maßgeblich. Hier wird die Steuerfreiheit für Sachbezüge geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Sachbezüge für Waren und Dienstleistungen gewährt werden dürfen. Weiterhin dürfen Sachbezüge ausschließlich zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelt gewährt werden.
Mit dem Mitarbeiterbenefit FITNESS können Beschäftigten entstandene Kosten für Mitgliedschaften in Fitness-Studios, Sportvereinen und Sportangeboten aller Art monatlich mit bis zu 50,00 Euro steuerfrei erstattet werden. Arbeitgebende definieren lediglich das monatliche Budget. Mitarbeitende laden mit der Salfy App anschließend ihre Belege hoch, also Rechnungen oder Verträge für Sport-Angebote, bspw. für einen Mitgliedsvertrag im Fitness-Studio. Salfy prüft die eingereichten Belege unter Berücksichtigung der jeweils definierten Spezifikationen und Lohnsteuernormen und übermittelt die Daten anschließend per Schnittstellen in die Lohnabrechnung. Die Erstattung erfolgt direkt mit der nächsten Gehaltsauszahlung.
Firmenfitness nach individuellen Vorlieben von Mitarbeitenden.
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