Mit dem Energiekostenzuschuss fällt die nächste Abschlagszahlung für Strom
und Gas nicht mehr ganz so ins Gewicht, und das nicht nur für Beschäftigte
im Home-Office.
ENERGY
Mit dem Energiekostenzuschuss fällt die nächste Abschlagszahlung für Strom und Gas nicht mehr ganz so ins Gewicht, und das nicht nur für Beschäftigte im Home-Office.
Monatlich bis zu 50,00 Euro pro Mitarbeitenden
Steuerfrei und sozialversicherungsfrei
Ca. 55,00 Euro Arbeitgeber-Ersparnis gegenüber klassischem Bruttogehalt.
Der Energiekostenzuschuss ermöglicht die Erstattung von Kosten – beispielsweise für Strom oder Gas – zusätzlich zum Gehalt. Grundlage hierfür stellt die Freigrenze des steuerfreien Sachbezugs mit monatlich bis zu 50,00 Euro.
Für den Energiekostenzuschuss sind die § 8 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 11 des Einkommenssteuergesetzesmaßgeblich. Hier wird die Steuerfreiheit für Sachbezüge geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Sachbezüge für Waren und Dienstleistungen gewährt werden dürfen. Weiterhin dürfen Sachbezüge ausschließlich zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelt gewährt werden.
Mit dem Mitarbeiterbenefit ENERGY können Mitarbeitenden entstandene Kosten für Strom, Gas oder Heizöl monatlich mit bis zu 50,00 Euro steuerfrei erstattet werden. Arbeitgebende definieren hier lediglich das monatliche Budget. Mitarbeitende laden mit der Salfy App anschließend ihre Belege hoch, also Rechnungen oder Verträge der Energieversorger. Salfy prüft die eingereichten Rechnungen unter Berücksichtigung der jeweils definierten Spezifikationen und Lohnsteuernormen und übermittelt die Daten anschließend per Schnittstellen in die Lohnabrechnung. Die Erstattung erfolgt direkt mit der nächsten Gehaltsauszahlung.
Mit dem Benefit ENERGY erhalten Mitarbeitende einen Energiekostenzuschuss.
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